Staatliches Beteiligungskapital
Der Staat als Eigenkapitalgeber
Beteiligungskapital ist Eigenkapital, das Unternehmen von Beteiligungsgesellschaften oder anderen außenstehenden Geldgebern auf Zeit zur Verfügung gestellt wird. Die Beteiligung kann als stille Beteiligung, als offene Beteiligung oder auch als Kombination aus stiller und offener Beteiligung erfolgen. Für Beteiligungskapital sind grundsätzlich keine Sicherheiten zu stellen.
Öffentliche Förderbanken / Einrichtungen stellen Beteiligungskapital zur Verfügung, um insbesondere mittelständische geprägte Unternehmen z.B. bei der Verbesserung der Eigenkapitalausstattung bei der Finanzierung von Unternehmenswachstum, bei der Finanzierung eines Gesellschafterwechsel oder von Nachfolgekonzepten (MBO/MBI*) oder generell zur Optimierung der Kapitalstruktur.
*Management-Buy-out, Management-Buy-in