Nicht rückzahlbare Zuschüsse
Geld, das nicht zurück gezahlt werden muss
Kapitalzuwendung, die als zweckgebundene staatliche Transferleistung bei ordnungsgemäßer Verwendung nicht zurückgezahlt werden muss und daher als nicht rückzahlbarer Zuschuss oder auch als verlorener Zuschuss bezeichnet wird.
Ein Zuschuss verringert den Restfinanzierungsbedarf und dient nicht dazu, den eigenen Finanzierungsanteil eines Unternehmens zu ersetzen. Da die Finanzierung eines Vorhabens nicht ausschließlich aus öffentlich geförderten Finanzmitteln bestehen darf, sind zusätzlich zu subventionierten öffentlichen Finanzmitteln noch Eigenmittel, nicht subventionierte öffentliche Darlehen oder sonstige Fremdmittel einzusetzen.
Die Beantragung von Zuschüssen kann von den Unternehmen direkt bei der Förderstelle erfolgen, die Zwischenschaltung einer Geschäftsbank ist nicht erforderlich.