Innovationsvorhaben

Förderung von Innovationsvorhaben

Innovationsförderung bezieht sich auf Entwicklungsvorhaben, die Unternehmen alleine oder in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und / oder Forschungseinrichtungen durchführen. Antragstellende Unternehmen müssen einen signifikanten Anteil eigener Entwicklungsaktivitäten am Innovationsvorhaben aufweisen.

Innovationsförderung ist prinzipiell unabhängig von Unternehmensgröße und Standort möglich, an dem das Entwicklungsvorhaben durchgeführt wird und erfolgt bis auf wenige Ausnahmen durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zuschüsse. Die Förderhöhe beträgt üblicherweise ca. 40% der förderfähigen Kosten. Potenziell förderfähig sind Entwicklungsvorhaben, die

_den aktuellen Stand der Technik am Markt übertreffen,
_wirtschaftlich realistische Erfolgschancen aufweisen,
_technisch eine Herausforderung darstellen und deren Realisierung risikobehaftet ist,
_definierte Technologien fokussieren und / oder definierte gesellschaftliche Effekte bewirken.

Bei der Innovationsförderung wird die Entwicklungstätigkeit des Unternehmens gefördert. Bei einem Innovationsvorhaben sind im Wesentlichen Personalkosten, Kosten für Entwicklungsdienstleister, Kosten für Instrumente und Ausrüstungsgegenstände sowie Betriebsmittel förderfähig. Dabei ist unbedingt zu beachten, dass der förderfähige Teil eines Innovationsvorhabens mit einem noch nicht kommerziell nutzbaren Ergebnis endet. Bis zur Herstellung der Serienreife und Vermarktung ist noch weiterer, nicht förderfähiger Entwicklungsaufwand erforderlich.

Sie planen ein innovatives Investment, eine Innovation oder sind sich nicht sicher, ob das Vorhaben mit Innovationsfördermittel vom Bund, einem Bundesland oder anderen Institutionen gefördert werden könnte. Dann sprechen Sie mit unseren Experten oder führen Sie den kostenlosen und unverbindlichen Fördermittel Quick Check durch.

Fallstudien zum Thema Innovationsförderung finden Sie hier.